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Auflassungsvormerkung

Sonntag, 21 Juni 2009

Lexikon

Die Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung in das Grundbuch. Durch die Eintragung wird der Anspruch des Grundstückskäufers auf Eigentumsübertragung bis zu seiner Eintragung als neuer Eigentümer des Grundstückes gesichert.

Autor: Sebastian Herrmann

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