Aufteilungsplan
Sonntag, 21 Juni 2009
Der Aufteilungsplan wird zusammen mit der Eintragungsbewilligung bei der Begründung des Wohnungs- oder Teileigentum beim Grundbuchamt eingereicht.
Autor: Sebastian Herrmann
Sonntag, 21 Juni 2009
Der Aufteilungsplan wird zusammen mit der Eintragungsbewilligung bei der Begründung des Wohnungs- oder Teileigentum beim Grundbuchamt eingereicht.
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