Aufgrund der endgültigen Ratifizierung, durch alle Bundesländer, kann die Neuregelung des 15. Rundfunkänderungstaatsvertrags zum 01.01.2013 in Kraft treten.

Durch den neuen Rundfunkvertrag, wird die Gebühr nun pro Wohnung und nicht mehr pro Gerät erhoben. Dadurch ist es nun auch unwichtig, wieviele Geräte vorhanden sind. Kann die GEZ nicht herausfinden, wer der Mieter/Nutzer der Wohnung oder Betriebsstätte ist, so muss der Eigentümer oder Verwalter Auskunft erteilen. Eine Zwangsdurchsetzung der Auskunft ist möglich.

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