Bauabnahme
Sonntag, 7 Februar 2010
Bei der Bauabnahme prüft ein Bauherr, ob die von ihm in Auftrag gegebene Arbeit ordnungsgemäß erledigt wurde. Dafür bedient sich der Bauherr einem Abnahmeprotokoll, wo ggf. alle Mängel, Schäden oder unvollständige Arbeiten aufgelistet werden. Wichtig: Ab dem Zeitpunkt der Bauabnahme läuft die Gewährleistungsfrist.
Autor: Sebastian Herrmann

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