Bausparer können unter bestimmten Vorraussetzungen ihren Bausparvertrag und das Anrecht auf das zinsgünstige Darlehen übertragen. Die Übertragung des Bausparvertrages muss schriftlich bei der Bausparkasse beantragt werden und bedarf der Zustimmg des Anbieters. In der Regel wird der Übertragung zugestimmt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Der Sparer, auf den der Bausparvertrag übertragen werden soll, muss über eine ausreichende Bonität verfügen.
  2. Bei dem zweiten Bausparer muss es sich um einen Angehörigen des Sparers handeln. Dazu zählen beispielsweise Ehepartner, Kinder, Eltern und Geschwister.

Soll der Bausparvertrag jedoch auf einen Nicht-Angehörigen übertragen werden kann es unter Umständen kompliziert werden. In diesem Fall erfolgt nur in Ausnahmefällen eine Genehmigung der Bausparkasse.

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