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BGH: Gaspreise dürfen kontrolliert werden

Donnerstag, 11 Dezember 2008

Aktuelles, BGH-Urteile

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Landeskartellbehörden die Gaspreise kontrollieren dürfen. Die Gaspreise dürfen aufgrund des fehlenden Wettbewerbs kontrolliert werden. Der BGH begründet seine Entscheidung damit, dass die Endverbraucher ihre Heizung nicht ohne Weiteres von Gas auf eine andere Energienutzungsart umstellen können. Dadurch gibt es auch keinen Wettbewerb mit konkurrierenden Energieanbietern wie Fernwärme, Öl oder Strom.

Gerade durch den fehlenden Wettbewerb dürfen die Landeskartellbehörden Gasversorger hinsichtlich der Preis überprüfen, ob diese Gaspreise überhöht sind, so der Bundesgerichtshof. (AZ: KVR2/08)

Autor: Stefan Maier

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