Der BGH (Bundesgerichtshof) hat entschieden, dass ein Mieter nach Auszug von seinem Vermieter grundsätzlich Schadensersatz verlangen kann, wenn dieser den Eigenbedarf vorgetäuscht hat. Dieser Tatbestand gelte auch dann, wenn das Kündigungsschreiben keinen Hinweis auf Eigenbedarf enthält, daher ist die Kündigung formal unwirksam, so die Richter des BGH.

Im vorliegenden Fall, hatte der Vermieter gegenüber dem Mieter außerhalb des Kündigungsschreibens den Eindruck erweckt, das Eigenbedarf besteht. Die BGH-Richter sind der Meinung, dass es nicht entscheidend ist, ob der Mieter tatsächlich zum Auszug verpflichtet ist, so kann es seinem Anspruch nicht schaden, wenn sich der Mieter und Vermieter über den Auszug.

(AZ. VIII ZR. 231/07)

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