Entnahmegrenze bei Wohn-Riester abgeschafft
Montag, 1 Februar 2010
Die Bundesregierung hat zum Jahreswechsel die Mindestentnahmegrenze beim Wohn-Riester abgeschafft. Das bedeutet für Bauwillige, dass auch dann auf Kapital aus Riesterverträgen zurückgegriffen werden kann, wenn die Sparsumme von 10.000 Euro noch nicht erreicht wurde.
Für Verträge vor dem 1. Januar 2008 gibt es eine Übergangsregelung in der die Mindestentnahmehöhe von 10.000 Euro für die Jahre 2008 und 2009 bestehen bleibt.
Wird mit einem Riester-Vertrag fürs Alter vorgesorgt, so kann das angesparte Kapital bis zu 75 Prozent oder komplett für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum oder von Genossenschaftsanteilen verwendet werden.
Tip:
Wer unter der Mindstentnahmegrenze liegt und auf das angesparte Kapital zugreifen möchte, der sollte dies rechtzeitig dem Anbieter des Riester-Vertrages schriftlich mitteilen.
Denn aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift hat der Anbieter des Riester-Vertrages die Möglichkeit das angesparte Kapital erst zum Ende des Folgequartals freizugeben.

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