Erbschaftsteuer Stundungsregelung im Gespräch
Donnerstag, 28 August 2008
Eine Stundungsregelung ist hinsichtlich der Reform bei der Erbschaftsteuer im Gespräch. Laut Financial Times Deutschland sollen Erben bei vermieteten Immobilien (zu Wohnzwecken dienen) die Möglichkeit erhalten, die Steuerlast über zehn Jahre zinslos zu stunden, bevor sie die Immobilie zur Begleichung der Steuer verkaufen müssen. Wird die Immobilie verkauft, kann bis zu 3 Jahre nach dem Tod des Vererbers die eventuell anfallende Spekulationssteuer rückwirkend als Nachlassverbindlichkeit abgesetzt werden.
Autor: Sebastian Herrmann (484)

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