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Grundsteuer

Sonntag, 21 Juni 2009

Lexikon

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, sie wird von Gemeinden und Städten erhoben. Die Höhe und Fälligkeit wird im Grundsteuergesetz geregelt. Es gibt zwei verschiedene Grundsteuerarten. In der Grundsteuerart A werden land- und forstwirtschaftliche Grundstücke besteuert. In der Grundsteuerart B werden alle bebaubaren und bebaute Grundstücke besteuert. Dazu gehören Gebäude und Wohnungen. Die Grundsteuer wird in drei Stufen ermittelt. In der ersten Stufe wird vom Finanzamt der Einheitswert ermittelt. In der zweiten Stufe wird auf der Basis des Einheitswertes der Grundsteuermessbetrag ermittelt. Dazu wird der Einheitswert mit der Steuermesszahl multipliziert. Und in der letzten Stufe wird die zu zahlende Steuer, durch den individuellen Grundsteuerhebesatz multipliziert mit dem Messbetrag, ermittelt.

Autor: Sebastian Herrmann

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