Das Hausgeld wird monatlich im Voraus bezahlt. Das Hausgeld zahlen die Eigentümer von Eigentumswohnungen an den Verwalter des Gebäudes.

Das Hausgeld beinhaltet die Verwaltungskosten, Instandhaltungsrücklagen, Kosten der gemeinschaftlichen Anlagen und Eigentums. Es kann auch vorkommen, dass das Hausgeld die Heizkosten beinhaltet.

Der Verwalter erstellt für die Ermittlung der Höhe einen Wirtschaftsplan, der mit Stimmenmehrheit der Wohneigentümerversammlung zu beschließen ist.

Das Hausgeld wird oftmals als Wohngeld bezeichnet, was aber falsch ist, denn das Wohngeld richtet sich nach dem Wohngeldgesetz und ist ein stattlicher Zuschuss zur Miete, für Menschen mit einem geringen Einkommen.

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