Das Bundeskartellamt nimmt den Fernwärmesektor ins Visier und hat an 30 Fernwärmeversorger umfangreiche Auskunftsbeschlüsse verschickt.

Die 30 Fernwärmeversorger, darunter MVV, EnBW, Eon, RWE, Vattenfall und mehrere Stadtwerke, müssen nun Auskunft zu ihrer Kalkulation geben. In Deutschland werden ca. 5 Millionen der Haushalte mit Fernwärme versorgt, was etwa 13 Prozent der deutschen Haushalte entspricht. Weiter verbreitet als Fernwärme sind Erdgas (48 Prozent) und Heizöl (30 Prozent).

Aufgrund der vorhandenen Monopolstellung von Fernwärme-Anbietern durch ihre Leitungsnetze haben Fernwärme-Kunden nur schwer die Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln oder auf ein anderes Heizsystem umzustellen.

Falls sich bei den Fernwärme-Anbietern der Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen das Kartellrecht ergibt, können die Kartellbehörden des Bundes oder der Länder entsprechende Verfahren einleiten.

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