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Kündigung wegen falscher Selbstauskunft

Sonntag, 20 Dezember 2009

Gerichtsurteile

Ein Mieter muss in der Selbstauskunft zu seinem Einkommen richtige Angaben machen. Denn falsche Angaben können im schlimmsten Fall zu einer fristlosen Kündigung führen.

So entschied es das Landgericht München und gab dem Vermieter Recht, der seinem Mieter fristlos gekündigt hatte. Im konkreten Fall hatte der Mieter seinen Brutto- statt Nettolohn in der Selbstauskunft angegeben. Außerdem gab er an, dass er angestellter Mitarbeiter eines Forschungsinstituts sei. In Wahrheit war er jedoch freiberuflich für das Instutut tätig und befand sich des weiteren noch in der Ausbildung.

Obwohl der Mieter in den vergangenen zwei Jahren seine Miete immer pünktlich bezahlt hatte durfte ihm der Vermieter wegen arglistiger Täuschung fristos kündigen. (Az.: 14 S 18532/08)

Hintergrund:

Vermieter sind stets berechtigt nach den Einkommensverhältnissen des Mieters zu fragen. Mieter müssen in jedem Fall richtige Angaben zu Einkommen und Zahlungsfähigkeit machen.

Empfehlung: Bei Rechtsstreitigkeiten mit dem Vermieter empfiehlt es sich, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Auf Anwalt.de finden Sie schnell den passenden Anwalt in Ihrer Nähe.

Autor: Stefan Maier

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