Makler haftet
Donnerstag, 18 Dezember 2008
Einem Käufer wurde durch das Expose´ eines Immobilienmaklers vor Vertragsschluss mitgeteilt, die von ihm gekaufte Immobilie sei vollständig saniert. Nach dem Kauf stellte sich heraus, dass trotz Renovierung immer noch versteckte Mängel vorhanden waren. Die Elektroleitungen wurden nicht erneuert. Nach der Entdeckung des Mangels verklagte der Käufer den Makler wegen falscher Angaben auf Schadenersatz.
Das Oberlandesgericht Frankfurt gab dem Käufer recht. Denn der Makler hat über das Expose´ falsche Angaben ohne Wissen des Verkäufers verbreitet. (15 U 137/07)
Dem Makler lag auch eine Liste vor, in der alle durchgeführten Arbeiten aufgelistet waren. Und auf dieser Liste waren die Elektroleitungen nicht aufgeführt. So hätte der Makler nicht auf eine vollständige Sanierung schließen dürfen. Des Weiteren hatte der Verkäufer auch nicht gegenüber dem Makler oder Käufer behauptet, dass die Immobilie vollständig saniert wurde.
Empfehlung: Bei Rechtsstreitigkeiten empfiehlt es sich, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Auf Anwalt.de finden Sie schnell den passenden Anwalt in Ihrer Nähe.

Kein Kommentar zu Makler haftet
Kein Trackback zu “Makler haftet”