Das Bundesverwaltungsgericht hat sich für den Bebauungsplan bezüglich des Designer-Outlet-Centers (DOC) in Neumünster entschieden.

Im November 2009 hatte die Stadt Rendsburg beim Oberverwaltungsgericht Schleswig eine Klage gegen die Stadt Neumünster eingereicht und ein Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan im Industriegebiet Süd zur Errichtung eines Designer-Outlet-Centers (DOC) beantragt. Die Klage wurde nun von dem Oberverwaltungsgericht abgewiesen. Durch das DOC ensteht für die Stadt Neumünster und die Region Mittelholstein ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und Arbeitsplatzgarant. Der Gerichtsbeschluss ist demzufolge ein großer Gewinn für Neumünster. Die Kosten des Verfahrens muss die Stadt Rendsburg tragen. Folglich sind auch keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich. Mit dem Bau veräußert die Stadt Neumünster ein acht Hektar großes Grundstück direkt an der Südumgehung. Das Großprojekt wird von der Firmengruppe McArthurGlen realisiert.

Oberbürgermeister Dr. Olaf Tauras äußert sich erfreut über das Gerichtsurteil vom 9. Februar: „Dieser Tag ist ein guter Tag für die Stadt Neumünster. Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde auf höchstrichterlicher Ebene entschieden, dass der Bebauungsplan für das Designer-Outlet-Center rechtens ist. Es steht fest: das DOC kommt!“

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