Rauchmelder sollte es in jedem Haus bzw. jeder Wohnung geben, denn jedes Jahr sterben mehrere Hundert Menschen bei Bränden.

Jedes Jahr sterben etwa 400 Menschen bei Bränden, rund 4.000 werden verletzt oder tragen sogar Langzeitschäden davon. Allerdings sterben die meisten nicht in den Flammen, sondern beim Einatmen des giftigen Kohlenmonoxids im Rauch.

Laut Lukas Siebenkotten, Dirketor des Deutschen Mieterbundes, sollte in allen Häusern und Wohnungen Rauchmelder installiert werden. Allerdings ist dies noch nicht der Fall. „Dass ein großer Teil der deutschen Haushalte bisher nicht mit Rauchmeldern ausgestattet ist, ist nicht akzeptabel“, so Siebenkotten.

Insgesamt existiert in bisher 13 von 16 Bundesländern eine gesetzliche Einbaupflicht für Rauchmelder in neue Wohnungen. Die Nachrüstfristen für bestehende Wohnungen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt – zum Beispiel bis zum 31.12.2017 in Bayern. Nur in Berlin, Brandenburg und Sachsen müssen nach wie vor keine Rauchmelder eingebaut werden.

Für den Einbau von Rauchmeldern ist dabei in der Regel der Eigentümer oder Vermieter zuständig. Nur in Mecklenburg-Vorpommern ist der Mieter zum Einbau der Rauchmelder verpflichtet.

So kostet zum Beispiel die Ausstattung einer Wohnung mit drei Rauchmeldern zwischen 50,00 und 100,00 Euro. Die regelmäßig anfallenden Wartungskosten trägt der Vermieter oder der Eigentümer, der die Kosten als Betriebskosten auf den Mieter umlegen kann. Deshalb sollten Mieter oder Hausbesitzer, die bisher noch nicht dazu verpflichtet sind, Rauchmelder einzubauen, dies unbedingt freiwillig nachholen.

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