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Solaranlage: Keine gewerbliche Abfallgebühr

Samstag, 28 März 2009

Aktuelles, Gerichtsurteile

Ist eine Solaranlage auf einem Hausdach installiert und wird der Strom ins öffentliche Stromnetz eingespeist, so ist eine unternehmerische Tätigkeit gegeben.

Aber eine gewerbliche Abfallgebühr ist nicht zu entrichten. Denn bei der Stromerzeugung durch das Sonnenlicht, fällt kein Müll an, so die Richter des Verwaltungsgericht Neustadt.

(Verwaltungsgericht Neustadt, 4K 1029/08)

Autor: Sebastian Herrmann

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