Bundesrat für Einschränkung bei Grundsteuererlass

Der Bundesrat hat beschlossen, bei geminderten Mieterträgen den Grundsteuererlass einzuschränken. Erst bei einem Ertragsausfall von 50 Prozent tritt der Grundsteuererlass ein und darf nur noch 25 Prozent betragen. Fällt der gesamte Ertrag aus, darf der [...]