Amtsgericht: Mieter darf Belege fotografieren
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein Mieter im Rahmen der Belegeinsicht zu einer Betriebskostenabrechnung, die Belege fotografieren. Da der Mieter eine heute übliche technische Einrichtung nutzt. Im verhandelten Fall, hatte der Vermieter und der Mieter zunächst über die Betriebskostenabrechnung gestritten, vor allem über die Einsicht der Abrechnung. Als der Mieter zum vereinbarten Termin zum Vermieter zur [...] mehr...

Donnerstag, 4 Februar 2010
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