Teppichreinigung gehört auch zu Schönheitsreparaturen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 8. Oktober08 entschieden, dass die Grundreinigung von Teppichböden zu den Schönheitsreparaturen bei Gewerbemietraum zählt. Der BGH leitete den Anspruch des Vermieters im Verlauf der ergänzenden Auslegung des [...]