Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein Mieter im Rahmen der Belegeinsicht zu einer Betriebskostenabrechnung, die Belege fotografieren. Da der Mieter eine heute übliche technische Einrichtung nutzt.
Im verhandelten Fall, hatte der Vermieter und der Mieter zunächst über die Betriebskostenabrechnung gestritten, vor allem über die Einsicht der Abrechnung.
Als der Mieter zum vereinbarten Termin zum Vermieter zur [...] mehr...
Viele Vermieter rechnen die Betriebskosten nach dem Kalenderjahr ab. Dabei muss der Vermieter auf eine fristgerechte Zustellung der Abrechnung an den Vermieter achten.
Dem Mieter muss die Betriebskostenabrechnung bis spätestens 31. Dezember zugestellt werden. Außerdem muss der Vermieter bei der Abrechnung eine Reihe von Formalien einhalten, die der BGH (Bundesgerichtshof) von den Vermietern verlangt.
So muss beispielsweise [...] mehr...
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, das ein Vermieter in der Betriebskostenabrechnung, die Sach- und Haftpflichtversicherung in einem Betrag unter dem Kostepunkt Versicherung zusammenfassen darf.
Im verhandelten Fall hat der Mieter sich geweigert, die Betriebskostenabrechnung zu bezahlen, da er die Abrechnung für formell unwirksam hielt. Denn ohne eine genaue Aufschlüsselung könne er die Umlagefähigkeit und Plausibilität der [...] mehr...
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Betriebskostenabrechnungen, die auf dem postalischen Weg versendt werden, die gesetzliche Jahresfrist nur dann einhalten, in dem die Abrechnung den Adressaten innerhalb dieser Frist auch wirklich zugestellt wird.
Es reicht nicht aus, wenn die Abrechnung nur rechtzeitig abgeschickt wurde, so die BGH-Richter. Des Weiteren bestätigten die Richter ihre Rechtsprechung, nach der [...] mehr...
Donnerstag, 4 Februar 2010
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