Betriebskostenabrechnung: Vermieter muss Abrechnungsfrist einhalten
Viele Vermieter rechnen die Betriebskosten nach dem Kalenderjahr ab. Dabei muss der Vermieter auf eine fristgerechte Zustellung der Abrechnung an den Vermieter achten. Dem Mieter muss die Betriebskostenabrechnung bis spätestens 31. Dezember zugestellt werden. Außerdem muss der Vermieter bei der Abrechnung eine Reihe von Formalien einhalten, die der BGH (Bundesgerichtshof) von den Vermietern verlangt. So muss beispielsweise [...] mehr...

Samstag, 7 November 2009
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