Privatparkplatz: Unbefugt geparkte Fahrzeuge dürfen abgeschleppt werden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass unbefugt geparkte Fahrzeuge vom Parkplatz-Besitzer abgeschleppt werden dürfen. Des Weiteren muss der abgeschleppte Fahrzeughalter die Abschleppkosten bezahlen. Im verhandelten Fall, hatte ein Fahrzeughalter sein PKW auf einem Parkplatz eines Einkaufzentrums abgestellt und das Auto länger als die erlaubten 90 Minuten geparkt. Ein beauftragtes Unternehmen kontrollierte den Parkplatz und schleppte den [...] mehr...

Freitag, 12 Juni 2009
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