Gerichtsurteil: Abwasser/Wasser darf nicht nach Verbrauch berechnet werden
Gemeinden dürfen für die Berechnung von Abwassergebühren nicht den Frischwassermaßstab anwenden, das gilt sowohl für die Ableitung von Schutz- und Niederschlagswasser. Die Abwassergebühren sind in Schmutzwasser und Niederschlagswasser aufzuteilen und sind nach unterschiedlichen Gebührenmaßstäben zu berechnen. (Verwaltungsgerichtshof Mannheim, vom 11.02.2010, Az.: 2 S 2938/08) mehr...

Sonntag, 4 April 2010
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