Schuhschrank im Treppenhaus darf verboten werden
Treppenhaus und Flur in einem Mietshaus zählen zum Gemeinschaftseigentum. Daher dürfen dort grundsätzlich Gegenstände der Mieter abgestellt werden. Doch was ist erlaubt und was ist nicht erlaubt? Im Treppenhaus abgestellt werden darf, was die Nachbarn nicht behindert oder beeinträchtigt. So ist beispielsweise eine Fußmatte durchaus erlaubt, ebenso wenig spricht gegen das vorübergehende Abstellen von Schuhen. Dutzende [...] mehr...

Samstag, 17 Juli 2010
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