Eigener Hausrat: Mieter darf damit handeln
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, das ein Mieter einen eigenen Hausrat gelegentlich in einer Wohnung handeln darf, auch dann, wenn er die Wohnung nur noch zum Lagern des Hausrats nutzt. Der Mieter hat die Wohnung in den 80er Jahren als “zur Benutzung als Wohnung” angemietet. Die Wohnung verteilt sich auf mehrere Stockwerke im Gebäude. Ab [...] mehr...

Montag, 17 Januar 2011
Kein Kommentar