Schallschutz richtet sich nach den Vorschriften beim Bau einer Wohnung
BGH: Bei einer Wohnung liegt kein Schallschutz-Mangel vor, wenn beim Bau der Wohnung, die zuständige DIN-Normen eingehalten wurden. Dieser Fall ist auch dann gegeben, wenn der Schallschutz nach Austausch des Bodenbelags in der Wohnung sich verschlechtert. Im verhandelten Fall hatte eine Mieterin eine Eigentumswohnung gemietet. Der Vermieter der darüber liegenden Wohnung hatte den vorhandenen Bodenbelag gegen [...] mehr...

Dienstag, 21 Juli 2009
Kein Kommentar