BGH: Lärmprotokoll ist kein Muss
Ist ein Mieter gewillt, die Miete aufgrund Lärm oder ähnlichen Beeinträchtigungen zu mindern, so braucht er kein Protokoll das minütlich den Lärm erfasst, anzufertigen. Laut dem Bundesgerichtshof (BGH) reicht es, wenn der Mieter die Beeinträchtigung beschreibt, dazu den Zeitpunkt, die Frequenz und Dauer. Im verhandelten Fall vor dem BGH, hatte der Mieter über einen längeren [...] mehr...

Samstag, 3 März 2012
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