Betriebskosten: Rauchmelder sind umlegbare Kosten

Laut dem Landgericht Magdeburg, kann ein Vermieter die Kosten für die Anmietung und Wartung von Rauchmeldern auf den Mieter in der Betriebskostenabrechnung umlegen, da die Rauchmelder mit Wärme- und Wasserzählern vergleichbar sind. Dadurch können die [...]