BGH: Mietraumfläche ist nicht immer Grundfläche
Ist die Mietraumfläche bei einem Formularmietvertrag angegeben, ist hierunter im Zweifel die Wohnfläche zu verstehen und nicht die Grundfläche. Im verhandelten Fall, hatte ein Mieter eine Dachgeschosswohnung gemietet. Die Mietraumfläche wurde im Formularmietvertrag mit ca. 61,5 m² angegeben. Die angegebene Fläche entspricht der Grundfläche der Wohnung. Da die Wohnung Dachschrägen hat, beträgt die Wohnfläche nach der [...] mehr...

Samstag, 19 Dezember 2009
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