Tiefgarage: Keine Kamera
In der Tiefgarage einer Wohneigentümergemeinschaft verstößt die Videoüberwachung gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der einzelnen Wohnungseigentümer. Eine mehrheitliche Entscheidung der Wohneigentümer kann keine Videoüberwachung in der Tiefgarage beschließen, auch wenn es mehrfach zuvor zu Diebstählen kam. Im verhandelten Fall vor dem Landgericht München I, hatte eine WEG mehrheitlich eine Videoüberwachung in der Tiefgarage aufgrund von Autoaufbrüchen, [...] mehr...

Montag, 12 Dezember 2011
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