BGH: Mieter muss Fenster und Parkett nicht erneuern
Laut dem Bundesgerichtshof (BGH) muss ein Mieter nicht das Parkett abziehen und neu versiegeln. Auch muss der Mieter nicht den Anstrich von Fenstern und Türen vornehmen. Da solche Maßnahmen zu den Instandhaltungskosten gehören, sind solche Maßnahmen grundsätzlich vom Vermieter durchzuführen. Eine Klausel, die etwas anderes besagt, ist unwirksam. Im verhandelten Fall vor dem BGH, wollte ein [...] mehr...

Freitag, 5 Februar 2010
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