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Rechtslage

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Obst aus dem Garten des Nachbarn

Montag, 28 September 2009

Kein Kommentar

Viele Eigenheimbesitzer mit Garten werden es kennen: Der Nachbar hat nahe der Grundstücksgrenze einen Obstbaum gepflanzt, wovon  einige Äste (und Obst)  in greifbare Nähe auf das eigene Grundstück gewachsen sind. Die Versuchung liegt nahe sich am Obst des Nachbarn zu bedienen. Die Rechtslage besagt jedoch, dass das Obst dem Besitzer des Baums, also dem Nachbarn, gehört [...] mehr...