Obst aus dem Garten des Nachbarn
Viele Eigenheimbesitzer mit Garten werden es kennen: Der Nachbar hat nahe der Grundstücksgrenze einen Obstbaum gepflanzt, wovon einige Äste (und Obst) in greifbare Nähe auf das eigene Grundstück gewachsen sind. Die Versuchung liegt nahe sich am Obst des Nachbarn zu bedienen. Die Rechtslage besagt jedoch, dass das Obst dem Besitzer des Baums, also dem Nachbarn, gehört [...] mehr...

Montag, 28 September 2009
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