Formularmietvertrag: Einseitiger Kündigungsausschlus ist unwirksam
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil entschieden, dass eine Klausel bei einem Formularmietvertrag, in der ein Mieter auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet, nicht wirksam ist. Durch solch eine Klausel wird ein Mieter benachteiligt, wenn ihm kein Vorteil in anderer Form als Ausgleich geschaffen wird, z.B. eine Staffelmietvereinbarung, so die BGH-Richter. Des Weiteren ist eine individualvertragliche [...] mehr...

Montag, 5 Januar 2009
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