Wohn-Riester ist eine staatliche Förderung. Dabei werden Bau, Kauf oder auch Entschuldung einer Immobilie staatlich gefördert. Dabei kann es sich bei der Immobilie um eine Wohnung oder ein Haus handeln. Der Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften kann ebenfalls mittels Wohn-Riester staatlich gefördert werden.
Oft hört man, dass Wohn-Riester nur lohnenswert bei Familien mit Kindern sei. Doch [...] mehr...
Die Bundesregierung hat zum Jahreswechsel die Mindestentnahmegrenze beim Wohn-Riester abgeschafft. Das bedeutet für Bauwillige, dass auch dann auf Kapital aus Riesterverträgen zurückgegriffen werden kann, wenn die Sparsumme von 10.000 Euro noch nicht erreicht wurde.
Für Verträge vor dem 1. Januar 2008 gibt es eine Übergangsregelung in der die Mindestentnahmehöhe von 10.000 Euro für die Jahre 2008 [...] mehr...
Wird mit einem Riester-Vertrag fürs Alter vorgesorgt, so kann das angesparte Kapital bis zu 75 Prozent oder komplett für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum oder von Genossenschaftsanteilen verwendet werden. Die Entnahme kann während der Ansparphase oder zu Beginn der Auszahlungsphase für die Entschuldung des Wohneigentums verwendet werden. Der entnommene Betrag muss nicht zurückgezahlt werden. Für [...] mehr...
Sonntag, 11 April 2010
Kein Kommentar