Wer sich auf die Suche nach einer neuen Wohnung begibt, den erwarten in aller Regel viele Fragen des Vermieters. Doch was darf der Vermieter eigentlich alles fragen?

Der Vermieter hat ein begründetes Interesse möglichst viel über den zukünftigen Mieter zu erfahren. Aus diesem Grund werden vor der Unterzeichnung des Mietvertrages viele Fragen gestellt. Schließlich will sich der Vermieter darauf verlassen können, dass der Mieter pünktlich seine Miete zahlt, wie viele Personen in die Wohnung einziehen wollen und ob gegebenenfalls Haustiere mit einziehen werden.

In der Regel muss der Mietbewerber vor der Unterzeichnung des Mietvertrages eine Selbstauskunft ausfüllen und dem Vermieter aushändigen. Dabei ist zu beachten, dass die Angaben in der Selbstauskunft der Wahrheit entsprechen müssen. Andernfalls können falsche Angaben in der Selbstauskunft eine fristlose Kündigung zur Folge haben. Dabei spiel es dann keine Rolle ob man immer pünktlich die Miete gezahlt hat oder nicht.

Beispielsweise darf der Vermieter fragen:

  • Wie soll das Objekt genutzt werden?
  • Wie viele Personen werden einziehen?
  • Was für Haustiere haben sie und wie viele?
  • Wer ist ihr Arbeitgeber?
  • Wie viel verdienen Sie im Monat?
  • Wurde schon einmal eine eidesstattliche Versicherung abgegeben?
  • Läuft ein Insolvenzverfahren oder lief schon einmal ein Verfahren?
  • Haben Sie Kinder und werden diese mit einziehen?
  • Welche Musikinstrumente wollen Sie in der Wohnung spielen?
  • Unterschreiben Sie die vorliegende Schufa-Auskunft?

Dies darf der Vermieter nicht fragen:

  • Gehören Sie  einer Partei an?
  • Welche Religionszugehörigkeit haben Sie?
  • Planen Sie in naher zukunft Kinder zu bekommen?
  • Haben Sie Krankheiten?
  • Leben Sie in einer homosexuellen Beziehung?
  • Haben sie als Partner einen Ausländer?

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