Die Wohnkosten in Deutschland sind derzeit auf einem Rekordniveau. Nun liegt es an der Bundesregierung, dies durch ein neues Mietrecht zu ändern.

Wohnen wird in Deutschland immer teurer. Mieter zahlen durchschnittlich bereits mehr als ein Drittel (34,1 Prozent) ihres Haushaltsnettoeinkommens für Miete und Energie. Das ist ein absoluter Rekordwert. Vor allem in Großstädten, Ballungsgebieten und Universitätsstädten treiben Wohnungsengpässe die Mieten immer weiter in die Höhe. Dies wird besonders bei Neuvertragsmieten deutlich. Seit 2005 sind die Heizkosten zwischen 31 und 62 Prozent gestiegen, Strompreise um 44 Prozent. Eine energetische Gebäudesanierung verteuert das Wohnen zusätzlich.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) fordert die Bundesregierung auf, etwas dagegen zu unternehmen. Laut Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes, macht die Regierung momentan allerdings keine Anstalten, diese Probleme zu lösen. Im Gegenteil: Zuerst kürzt sie für die einkommensschwächsten Haushalte das Wohngeld, dann will sie das Mietrecht zum Nachteil der Mieter ändern, Mietminderungsrechte einschränken und den Kündigungsschutz lockern. Dabei sind Regelungen notwendig, die zum Beispiel Vorgaben zur Begrenzung der Neuvertragsmieten sichern oder die Kosten nach einer energetischen Modernisierung gerecht verteilen.
Der Mieterbund nennt fünf Bereiche, die dringend geändert werden sollten. So sollte das neue Mietrechtsänderungsgesetz verhindert werden, da es zu einer weiteren Verteuerung der Wohnkosten beiträgt und keine Regelungen für eine gerechte Verteilung der Modernisierungskosten enthält. Weiterhin sollte die Mieterhöhung nach Modernisierung neu geregelt werden, da Energiewende und energetische Sanierung der Gebäudebestände die Wohnkosten weiter in die Höhe treiben. Verantwortlich hierfür ist unter anderem das geltende Mietrecht, wonach der Vermieter 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen darf. Der Mietenanstieg sollte ebenfalls gestoppt werden. Rips zufolge müssen die Neuvertragsmieten gesetzlich begrenzt werden. Sie sollten die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen dürfen. Auch das Wohngeldgesetz sollte geändert bzw. verbessert werden. „Die Bundesregierung muss die zum 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Verschlechterungen für Wohngeldempfänger wieder rückgängig machen und die Energiekosten bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigen“, fordert Rips. Als letzter Punkt sollte der soziale Wohnungsbau ins Auge gefasst werden, da dieser unverzichtbar ist. In den letzten vier Jahren haben die Wohnungsneubauzahlen einen Tiefstand in Deutschland erreicht. Demzufolge wurden jährlich nur noch zwischen 168.000 und 186.000 Wohnungen neu gebaut, davon ungefähr ein Drittel Mietwohnungen, überwiegend im hohen Preissegment. Gleichzeitig geht die Zahl der Sozialwohnungen allerdings stark zurück.

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