Laut einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) müssen Mieter erst die Kaution zahlen, wenn der Vermieter ein insolvenzfestes Konto eingerichtet hat. Barzahlung der Kaution braucht der Mieter nicht zu folgen.
Der Mieter kann dem BGH nach darauf bestehen, dass der Vermieter ein insolventfestes Konto einrichtet. Im verhandelten Fall hatte sich eine Familie aus Nordrhein-Westfalen geweigert, die Kaution dem Vermieter in bar zugeben. Der Vermieter kündigte darauf den Mietvertrag.
Die BGH-Richter entschieden, dass Vermieter dafür zu sorgen haben, dass die Kaution vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt ist. Da dies ein Teil der Pflicht ist, die Kaution als Mietsicherheit zu leisten. Es gibt kein Grund, dass der Schutz vom Gesetz her, dem Mieter nicht von vornherein gewährt wird und auf eine Barzahlung bestanden wird, da diese nicht sicher ist. Die Kündigung ist daher unwirksam.
(Bundesgerichtshof (BGH), Az.: VIII ZR 98/19, Urteil vom 20.10.2010)
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