Die Mietkaution dient im Falle einer Wohnungsvermietung als Absicherung für den Vermieter und kann mit einer Bürgschaft verglichen werden.

Im Falle eines Vertragsbruches durch den Mieter kann der Vermieter auf die Kaution zurückgreifen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Miete langfristig nicht gezahlt oder das gestellte Wohneigentum stark beschädigt und nicht wieder instand gesetzt wurde.

Rechtlich erlaubte Höhe der Mietkaution

Obwohl eine Mietkaution im Grunde rechtlich erlaubt ist (siehe entsprechender Absatz im Bundesgesetzbuch, kurz BGB), darf diese jedoch nur vom Vermieter verlangt werden, wenn es auch ausdrücklich im Mietvertrag steht. Die Höhe der Kaution darf bis zu drei Kalt-Monatsmieten betragen. Höhere Kautionen sind laut BGB unzulässig und müssen nicht durch den Mieter entrichtet werden. Selbst dann, wenn der Mietvertrag bereits unterschrieben wurde.

Bereits geleistete Überzahlungen und Differenzen können vom Mieter zurück gefordert werden. Dies sollte umgehend und schriftlich geschehen. Eigenhändige Handlungen, etwa Mietkürzungen, sind jedoch nicht zulässig. Bei Unstimmigkeiten sollte in diesem Fall immer ein Rechtsbeistand hinzugezogen werden.

Rundum sicher – Mögliche Zahlungsweisen und gültige Nachweise

Bei Barzahlung sollte der Mieter immer, als Absicherung, eine Mietquittung verlangen. Bei Überweisungen oder bei Zahlungen durch einen Scheck kann der Kontoauszug als Nachweis gehandhabt werden. Dieser sollte jedoch unbedingt aufgehoben werden – wenn nötig auch über Jahre hinweg.

Achtung jedoch bei Falsch-Überweisungen, beispielsweise verursacht durch Zahlendreher bei Bankleitzahl oder Kontonummer des Vermieters. Da die Kaution rechtlich erst dann als entrichtet gilt, wenn diese beim Vermieter eingeht, fallen Überweisungs-Irrtümer immer zu Lasten des Mieters.

Kann die Mietkaution nicht direkt als Gesamtsumme beglichen werden, ist der Mieter berechtigt die Kaution mit Beginn des Mietverhältnisses in drei folgenden Monatsraten zu begleichen. Entgegenstehende Klauseln im Mietvertrag sind gesetzlich unwirksam.

Doch egal ob Barzahlung, Ratenzahlung oder Überweisung: Der Vermieter ist gegenüber dem Mieter immer verpflichtet Auskunft über Verbleib und aktuelle Höhe der Kaution – inklusive der bereits erlangten Zinsen und der Höhe der Verzinsung – zu erteilen. Auf Wunsch auch mit Beleg.

Sparbuch oder Konto – Anlage und Verzinsung der Mietkaution

Nach der Entrichtung durch den Mieter ist der Vermieter verpflichtet die Mietkaution, getrennt von seinem übrigen Vermögen, bei einem Kreditinstitut seiner Wahl anzulegen. Entweder als Sparbuch oder als Sparkonto mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist sowie einer üblichen Verzinsung.

Die Anlage und Verzinsung der Kaution muss nach Zahlungseingang unverzüglich erfolgen. Falls der Vermieter dies versäumt, kann der Mieter einen Schadensersatzantrag auf die verlorenen Zinsen stellen. Einzige Ausnahme bildet jedoch die Vermietung in einem Studenten- oder Jugendheim. Hier ist eine Verszinsung der Kaution keine gesetzliche Pflicht.

Die erzielten Zinsen dürfen übrigens nur dem Sparbuch des Mieters gutgeschrieben werden – sie dürften nicht auf ein anderes Konto oder Sparbuch übertragen werden. Jedoch hat der Mieter vor der Beendigung des Mietverhältnisses keinen Anspruch auf eine Auszahlung der Zinsen oder der Kaution.

Ähnliche Beiträge

  • Bunte Wände sind beim Auszug nicht erlaubt Mieter, die beim Auszug ihre Wohnung mit bunten Wänden zurückgeben, müssen Schadensersatz zahlen. Mieter, die zu Schönheitsreparaturen verpflichtet sind und beim Auszug renovieren, müssen die Wohnung in farblich neutralen Tönen […]
  • Mietvertrag darf wegen moderner Wohnung gekündigt werden Laut dem Bundesgerichtshof darf ein Vermieter einen Mietvertrag einer Wohnung kündigen, wenn sich der Wohnblock in der die Wohnung sich befindet, in einem schlechten Zustand ist und keinen heutigen Wohnstandards entspricht. Dann darf […]
  • Vertragsfortsetzung kann schon in der Kündigung widersprochen werden Ein Vermieter kann schon in der Kündigung einer Vertragsfortsetzung widersprechen, dadurch kann ein Mieter nicht mehr die Fortsetzung des Mietvertrag Verhältnisses durch die Nutzung der Wohnräume erwirken. Untersagt ein Vermieter im […]
  • Keine Räumung: Nur bei sittenwidriger Härte Eine Räumung die für den Mieter durch einen Räumungstitel verpflichtend ist, kann der Mieter nur abwenden, wenn bestimmte Umstände vorliegen, die eine sittenwidrige Härte für den Mieter bedeuten. Ist der Mietvertrag beendet und Mieter […]
  • Eigenbedarf: Vermieter muss freiwerdende Wohnung anbieten Kündigt ein Vermieter wegen Eigenbedarf einem Mieter, muss der Vermieter den Mieter eine andere Wohnung im Haus anbieten, wenn eine Wohnung in der Kündigungsfrist frei wird. Im verhandelten Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH), hatte […]
  • Haustiere – Rechtliches zur Tierhaltung in der Mietwohnung Haustiere können das eigene Leben bereichern. Sie können Abwechslung vom Alltag, Unterhaltung und Ablenkung bieten. Hat man ein eigenes Haus, steht der Anschaffung eines Haustiers normalerweise nichts im Weg. Wer jedoch zu Miete wohnt, […]
  • Wird eine Wohnung nicht rechtzeitig frei, muss der Vermieter zahlen Wird eine Wohnung, die vermietet wurde, nicht rechtzeitig vom Vormieter geräumt und entstehen daraus dem Nachmieter Kosten, so muss der Vermieter für entstandenen Kosten aufkommen. Das Amtsgericht Frankfurt/Main, hat einen Nachmieter […]
  • Zimmer zur Untermiete: Erlaubnis des Vermieters erforderlich Ein Mieter muss den Vermieter um Erlaubnis fragen, wenn er seine Wohnung oder einzelne Zimmer der Wohnung untervermieten will. Falls der Vermieter einer gewünschten Untervermietung nicht zustimmt, hat der Mieter das Recht, das […]
  • Gewerbe in Mietwohnungen muss nicht geduldet werden Der BGH (Bundesgerichtshof) hat entschieden, dass ein Vermieter von Wohnraum, die freiberufliche oder gewerblichen Aktivitäten seines Mieters mit Erscheinung nach außen, nicht dulden muss. Es gibt aber Ausnahmen, wo die […]
  • Mietzeit: Farbwahlklausel bei Schönheitsreparaturen unwirksam Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Klausel im Mietvertrag hinsichtlich der Durchführung von Schönheitsreparaturen unwirksam ist. Die Klausel darf den Mieter während der Mietzeit nicht zu einer bestimmten Farbwahl […]