Der Ursprung von REIT´s liegt in den USA. In den USA gibt es im Gegensatz zu Deutschland den Equity Trust, Mortgage Trust und den Hybrid Trust (es ist eine Mischform) als REIT-Form. Ein Equity Trust entwickelt und vermietet Immobilien oder ist als Dienstleister für Mieter tätig.
Der Mortgage Trust befaßt sich nicht mit der Direktanlage in Immobilien. Der Mortgage Trust finanziert Immobilien durch Vergabe ihres Eigenkapitals in Form von Hypotheken. Diese Hypotheken werden an Immobilienbetreiber, Immobilieneigentümer, Bauunternehmer, Projektentwickler und Käufer vergeben.
Der Hybrid Trust ist eine Mischform aus Equity Trust und Mortgage Trust. Der Hybrid Trust investiert in Immobilien und vergibt Darlehn/Hypotheken. Seine Gewinne erzielt er somit aus dem eigenen Immobilienvermögen und aus den Zinserlösen aus den Darlehngeschäften.
In Deutschland handelt es sich bei einem REIT um eine Aktiengesellschaft. Der Sitz des REIT und deren Geschäftsleitung muss in Deutschland sein. Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals muss min.15 Millionen Euro betragen. Die Gesellschaft muss entweder die Bezeichnung “REIT-AG” oder “REIT-Aktiengesellschaft” enthalten. Daraus ergibt sich ein Bezeichnungsschutz für inländische Gesellschaften.
75 Prozent der Aktiva müssen aus unbeweglichem Vermögen stammen. Das Halten von inländischen Mietwohnungen, die vor dem 1. Januar 2007 errichtet wurden, ist nicht erlaubt. Mindestens 90 Prozent des ausschüttungsfähigen Gewinns muss auch ausgeschüttet werden. Des Weiteren müssen mindestens 15 Prozent der Aktien dauerhaft im Streubesitz sein. Im Gegensatz zu den USA sind in Deutschland private REIT´s unzulässig.
Momentan gibt es drei börsennotierte deutsche REITs.
alstria office REIT-AG
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Fair Vaule REIT-AG
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Hamborner REIT AG
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