Das Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung mit dem sich daraus ergebenen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. Wohnungseigentum wird im Grundbuch begründet. Daraus resultiert, dass jede Wohnung ein eigenes Grundbuchblatt erhält. Das hat zur Folge, dass jede Wohnung verkauft, belastet oder auch verschenkt werden kann.

In Ländern, in denen es kein Grundbuch gibt, wird das Wohnungseigentum vertraglich vereinbart.

Wichtige Begriffe und Begriffsdefinitionen rund um das Thema Wohnungseigentum