Beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses stellt sich oft die Frage, was der Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek ist.
Wer eine Immobilie erwerben möchte, nimmt das erforderliche Darlehen meistens bei einem Kreditinstitut (Bank) auf. Das Kreditinstitut (hier Darlehensgeber) erhält als Sicherheit ein so genanntes Grundpfandrecht, dieses Grundpfandrecht wird im Grundbuch (in die Abteilung III) eingetragen. Das Grundpfandrecht kann entweder eine Grundschuld oder Hypothek sein.
Der Darlehensgeber verlangt heutzutage eine Grundschuld, da sich die Grundschuld und Hypothek erheblich unterscheiden.
Eine Hypothek ist immer abhängig vom Bestand der ihr zugrunde liegenden Forderung. Das bedeutet, wenn die Hälfte der aufgenommenen Hypothek zurückgezahlt ist, ist die Hypothek auch nur noch die Hälfte wert. Die andere Hälfte gehört dem Darlehensnehmer. Wurde das aufgenommene Darlehen vollständig zurückgezahlt, so existiert auch die Hypothek nicht mehr und sollte aus dem Grundbuch gelöscht werden.
Die Grundschuld ist im Gegensatz zur Hypothek unabhängig vom Bestand oder der Höhe der durch sie gesicherten Forderung. Das heißt, auch wenn die Grundschuld komplett zurückgezahlt wurde, besteht die Grundschuld in voller Höhe weiter. Dadurch kann die Grundschuld als Sicherheit für ein weiteres Darlehen genutzt werden.
Die große Gefahr besteht darin, das der Kreditgeber die noch bestehende Grundschuld, obwohl das bestehende Darlehen längst zurückgezahlt wurde, als Sicherheit für weitere Forderungen verwendet, die mit dem ursprünglichen Kredit (Darlehen) nichts zu tun haben. Oder es wird die Forderung aus dem Kredit an einen Dritten verkauft. Um dies auszuschließen, sollten diesbezüglich entsprechende Vereinbarungen im Darlehensvertrag vereinbart werden.