Ein dingliches Recht erstreckt sich auf Sachen und Grundstücke. Es ist das Recht einer Person zur unmittelbaren Herrschaft über eine Sache, das jedem Dritten gegenüber wirkt.

Erbbaurecht

Beim Erbbaurecht wird eine Immobilie auf oder unter der Erdoberfläche auf dem Grundstück eines fremden Eigentümers errichtet. Das Erbbaurecht wird wie ein Grundstück behandelt und kann auch z.B. mit einer Grundschuld oder Hypothek belastet werden. Das Erbbaurecht wird in die Abteilung II. im Grundbuch eingetragen. Das Erbbaurecht kann nur erstrangig bestellt werden. In der Regel zahlt der Erbbauberechtigte dem Eigentümer des Grundstücks einen einmaligen Betrag oder einen monatlichen Betrag (einen sogenannten Erbbauzins). Die Laufzeit kann im normalen Wohnbereich bis zu 99 Jahre bestellt werden.

Nießbrauch

Das Nießbrauchrecht ist auch ein dingliches Recht. Wenn eine Mietsache in Form des Nießbrauchs überlassen wird, so ist der Nießbrauchnehmer berechtigt, auch den Nutzen aus der Mietsache zu nutzen. So kann der Nießbrauchnehmer auch ohne Erlaubnis des Eigentümers die Wohnung weitervermieten. Und somit darf er dann auch den Mietzins aus der Vermietung behalten. Das Nießbrauchrecht muss wie das Wohnrecht vor einem Notar geschlossen werden. Und sollte im Grundbuch an erster Rangstelle eingetragen werden. Schließt der Nießbrauchnehmer einen Mietvertrag ab, so besteht das Mietverhältnis auch gegenüber dem Eigentümer der Wohnung.

Wohnrecht

Das Wohnrecht ist ein dingliches Recht. Hier kann z.B. ein Vermieter seinem Mieter für die Wohnung ein Wohnrecht einräumen. Dies bedeutet, das meistens der Mieter berechtigt ist, bis zu seinem Lebensende in der Wohnung zu wohnen. Während der Laufzeit des Wohnrechts gelten in der Regel die allgemeinen Mietvorschriften. Außer das Recht auf ordentliche Kündigung des Mietvertrages. Eine fristlose Kündigung bleibt aber weiterhin möglich. Das Wohnrecht muss vor einem Notar vereinbart werden. Des Weiteren muss das Wohnrecht an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen werden, damit das Wohnrecht auch bei Zwangsversteigerungen bestand hält.