Das Bundesfinanzministerium plant einen Gesetzesentwurf zur Stärkung des Anlagenschutzes und der Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes.

Für Offene Immobilienfonds soll es für alle Anleger eine Mindesthaltedauer von 2 Jahren geben. Dazu soll es Kündigungsfristen von 6 bis 24 Monaten geben. Je kürzer die Kündigungsfrist, desto höher muss die Liquidität im Fonds sein. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Offenen Immobilienfonds auch nachhaltig geöffnet bleiben.

Beteiligungen an Geschlossenen Fonds sollen zukünftig den Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) unterliegen. Dadurch wird u.a. die Beratung, Einholung und Dokumentation von Angaben des Kunden zu dessen Anlagezielen, Erfahrungen, Vermögensverhältnissen und seiner Risikobereitschaft zur Verpflicht beim Wertpapierdienstleistungsunternehmen.