Elementarschäden sind Schäden die durch Erdbeben, Hagel, Lawinen, Überschwemmungen oder anderen Elementen verursacht werden können. Elementarschäden sind nicht automatisch durch eine Hausrat oder Gebäudeversicherung abgedeckt.
Ähnliche Beiträge
- Immobilien-Versicherungen Wer ein Haus oder Wohnung mietet bzw. Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie ist, braucht auch die entsprechende Versicherung dazu, um vor Schäden oder Ansprüchen von Dritten geschützt zu […]
- Hausratversicherung Bei einer Hauratversicherung werden im Wohnraum Einrichtungsgegenstände, Gebrauchsgegenstände, Verbrauchsgegenstände und Wertsachen gegen Schäden wie Blitzschlag, Einbruchdiebstahl, Feuer, Hagel, Leitungswasser und Sturm […]
- Gebäudeversicherung Eine Gebäudeversicherung bzw. Wohngebäudeversicherung schützt das versicherte Gebäude und die dazugehörigen Nebengebäude und die mit dem Gebäude festverbundenen Einrichtungsgegenstände gegen Feuer, Hagel, Leitungswasser und Strom, Schäden […]
- Eine Hausratversicherung zahlt nichts bei maroden Schlössern Im verhandelten Fall vor dem Landgericht Essen, wurde ein Einbruchdiebstahl in eine Garage verhandelt. Durch ein Gutachten wurde herausgefunden, dass die Schlossbolzen am Garagentor verrostet waren und dadurch konnte das abgeschlossene […]
- Wohngebäudeversicherung Eine Wohngebäudeversicherung den Eigentümer eines Gebäudes vor Risiken und Schäden u.a. aus Brand, Hagel, Leitungswasser und Sturm schützen. Dabei ist nur das Gebäude versichert, also nicht die beweglichen Sachen in Gebäuden wie z.B. […]
- Fannie Mae braucht wieder Geld Der verstaatlichte Hypothekenfinanzierer Fannie Mae braucht von der US-Regierung wieder Geld. Dabei soll es sich um die Summe von rund 8,5 Milliarden US-Dollar handeln. Insgesamt hat Fannie Mae bislang rund 100 Milliarden Dollar von der […]
- Fertighaus Ein Fertighaus wird aus vorgefertigten Elementen in wenigen Tagen auf dem dafür hergerichteten Grundstück montiert.
- Mietminderung Mietminderung - Während der Vermieter Anspruch auf vollen Mietzins hat, beansprucht der Mieter im Gegenzug eine mängelfreie Mietwohnung. Mietrechte Aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch leitet sich Ihr Recht zur prozentualen […]
- Eigenbedarfskündigung: Person als Bezeichnung genügt Laut dem Bundesgerichtshof (BGH) reicht es aus wenn der Vermieter für eine Kündigung aus Eigenbedarf, die Person bezeichnet, für die die Wohnung benötigt wird und deren Interesse darlegt. Im verhandelten Fall hatte ein Mieter aus […]
- 200 Wohnungen in der Lübecker-Altstadt In Lübeck sind auf dem Gelände der momentanen Hanseschule und Dorothea-Schölzer Schule 200 Wohnungen sowie 50 Büro- Gewerbeflächen geplant. Das Bauvorhaben in der Lübecke-Altstadt soll ab 2011 in Angriff genommen werden.
Hinterlasse einen Kommentar