Es gibt keinen steuerlichen Vorteil für ein Darlehn, das als Sicherung auf einer vermieteten Immobilie für ein gebautes und selbst genutztes Haus dient. Die entstehenden Schuldzinsen sind nicht von der Steuer absetzbar, da es keinen wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Mieteinnahmen gibt.
Die Schuldzinsen können vom Vermieter nur als Werbungskosten angesetzt werden, wenn das Darlehn gezielt zum Bau oder Kauf einer Mietimmobilie dient.
Hätte der Eigentümer das vermietete Objekt verkaufen müssen, um das Einfamilienhaus bauen zu können, dürften die Finanzierungskosten auch nicht als Werbungskosten abgesetzt werden. (BFH, AZ. IXB 134/08)
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