Die Kaution dient dem Vermieter zur Sicherung seiner Mietforderung. Wurde im Mietvertrag keine Kaution vereinbart, so kann der Vermieter nachträglich keine Kaution mehr verlangen. Die Sicherung bezieht sich auf mögliche Forderungen aus dem Mietverhältnis und auf mögliche Forderungen nach der Kündigung des Mietvertrages. Die Kaution darf nicht mehr als den dreifachen Betrag der vereinbarten monatlichen Nettokaltmiete betragen.

Entweder wird die Kaution in einem Betrag gezahlt oder der Mieter verlangt die Zahlung in drei gleichen Monatsraten an den Vermieter zu Beginn des Mietverhältnisses leisten zu können. Die Kaution muss der Vermieter getrennt von seinem Vermögen mit den üblichen Zinsen für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist anlegen. Der daraus resultierende Zinsertrag steht dem Mieter zu. Der Vermieter sollte nach Prüfung eventueller Ansprüche gegenüber dem Mieter die Kaution innerhalb von 3 bis 6 Monaten zurückzahlen.

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