Beim einfachen Alleinauftrag, darf der Auftraggeber so viele Makler beauftragen, wie er möchte. Daher muss der Makler beweisen, dass der Vertragsabschluss durch seine Tätigkeit zustande gekommen ist.
Beim Makleralleinauftrag braucht der Makler keine Konkurrenz durch einen anderen Makler zu befürchten. Denn der Auftraggeber verzichtet auf sein Recht weitere Makler gleichtzeitig zu beauftragen. Der Alleinauftrag darf vom Auftraggeber auch nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. Dafür muss der Makler aber im Interesse des Auftraggebers tätig werden. Der Makler übernimmt aber keine Erfolgsgarantie, sondern er ist nur zur Tätigkeit verpflichtet. Die Laufzeit des Alleinauftrages ist in der Regel unbestimmt. Es kann aber auch eine feste Laufzeit vereinbart werden.
Der qualifizierte Alleinauftrag beinhaltet oftmals eine Verweisungs- und Hinzuziehungsklausel. Dadurch wird der Auftraggeber verpflichtet, den Makler zu Verhandlungen bezüglich des Abschlusses beim Hauptvertrag hinzu zu ziehen. Des Weiteren wird der Auftraggeber dazu verpflichtet, die Interessenten an den Makler zu verweisen. Außerdem kann der Selbstverkauf durch den Auftraggeber für die gesamte Laufzeit des Vertrages zwischen dem Makler und Auftraggeber ausgeschlossen werden. Der qualifizierte Alleinauftrag kann nur als Individualvereinbarung zwischen dem Makler und dem einzelnen Auftraggeber geschlossen werden.
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