In Deutschland werden die Bürger vom Staat mit dem so genannten Wohngeld unterstützt, wenn ihr Einkommen zu gering ist. Dieses unterteilt sich in den Mietzuschuss, der einen Zuschuss des Staates für die Miete dargestellt, und den Lastenzuschuss, wobei bei diesem ein Teil der Kosten des selbst genutzten Wohneigentums übernommen werden. Im Sozialgesetzbuch ist verankert, welche Personengruppe einen Anspruch auf das Wohngeld haben.
Wenn Sie als Student nun eine eigene Wohnung anmieten möchten und über kaum Einkommen verfügen, dann ist dies nicht ausreichend einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. Schüler und Studenten haben nur einen Anspruch auf Wohngeld, wenn Ihnen kein BAföG zusteht. Das BAföG erhalten sie nicht, wenn Sie zu lange studieren oder Ihre Eltern ein zu hohes Einkommen haben. Sie haben aber trotzdem die Möglichkeit, BAföG zu erhalten, auch wenn Sie selber über ein eigenes Einkommen verfügen.

BAföG-Berechnung & Freibeträge

Studierende erhalten bei der BAföG-Berechnung auch Freibeträge zugesprochen. Nur mit einem negativen BAföG-Bescheid kann beim Wohngeldantrag das Kriterium BAföG nicht geklärt werden. Als Student haben Sie aber das Anrecht auf Wohngeld, wenn Sie mit weiteren Familienangehörigen, wie zum Beispiel einem eigenen Kind oder Geschwistern, die keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung, in einer Wohnung leben und auch wirtschaften. Auch wenn Sie BAföG erhalten, dieses aber nicht zur Deckung der Mietkosten reicht, haben Sie die Möglichkeit, eine so genannte Mietbeihilfe zu beantrangen. Ebenfalls von entscheidender Bedeutung für die Zahlung von Wohngeld ist, dass Sie eine Wohnung mit angemessenem Wohnraum beziehen möchten, somit darf die Wohnung nicht zu groß sein. Möchten Sie aber lieber ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft beziehen, dann sollte diese als Zweckgemeinschaft geführt werden.

Sechs Mietstufen des Wohngelds

Der Wohngeldzuschuss ist in sechs Mietstufen gestaffelt. Die Stufen eins und zwei befinden sich untern dem bundesweiten Mietdurchschnitts. Die Mietstufe drei spiegelt den Durchschnitt wieder, die Stufen vier bis sechs liegen oberhalb des Bundesdurchschnitts.

Wohngeldantrag und Formulare

Gehören Sie zu den Kandidaten für das Wohngeld, dann müssen Sie bei der örtlichen Wohngeldstelle der Stadt- oder Gemeindeverwaltung einen Antrag stellen. Das Antragsformular kann auch bei dieser Stelle bezogen werden. Für die Anstragsstellung benötigen Sie die folgenden Unterlagen: Die Bescheinigung des Vermieters mit den Angaben über die Wohnungsgröße und das Baujahr des Hauses, den Antrag auf Wohngeld und eine zusätzliche Erklärung zum Antrag auf Wohngeld. Des Weiteren werden von Ihnen noch folgende Unterlagen zusätzlich verlangt: Verdienstbescheinigung Ihres Arbeitsgebers, die BAB- oder BAföG-Bescheide und die Bescheide der Bundesagentur für Arbeit, der SGB II oder SGB XII-Dienststelle, in denen Auskunft über Ihre Leistungen bescheinigt werden.

Leistungszeitraum des Wohngelds

Wird Ihrem Antrag stattgegeben, dann erhalten Sie zunächst für ein Jahr das Wohngeld. Es wird ab dem ersten des Monats, in dem Ihr Antrag gestellt wurde, gezahlt. Nach Ablauf des Jahres müssen Sie einen neuen Antrag mit aktualisierten Bescheinigungen stellen.

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