Das Denkmalamt kümmert sich als züstandiges Amt um historisch bedeutsame Gebäude oder ältere Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Das Denkmalamt ist zuständig für die Einhaltung von Auflagen bei Instandsetzung oder Renovierung von denkmalgeschützten Gebäuden.
Des Weiteren erteilt das Denkmalamt Genehmigungen wie z.B. bei Abbruch, Modernisierungen oder Umbau, aber immer unter dem Aspekt, dass das Gebäude so originalgetreu wie möglich erhalten wird.
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